Produktqualität

Biokunststoffe grenzen sich durch zwei wichtige Merkmale von konventionellen Kunststoffen ab:

  • durch die Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen bei ihrer Herstellung
  • durch die Eigenschaft der biologischen Abbaubarkeit respektive Kompostierbarkeit

Für das erste Merkmal existieren keine standardisierten Verfahren der Beurteilung – bitte lesen Sie dazu auch die Ausführungen zu Biokunststoffen. Ab welchen Anteil von nachwachsenden Rohstoffen in einem Kunststoff von einem Biokunststoff gesprochen werden kann, unterliegt demnach der individuellen Interpretation, eine Norm dafür existiert nicht. Wissenschaftliche Verfahren zum Nachweis des aus "erneuerbaren Ressourcen" stammenden Kohlenstoffs in einem Produkt wurden jedoch bereits entwickelt.

Für das zweite Merkmal der biologischen Abbaubarkeit bzw. Kompostierbarkeit wurden Verfahren entwickelt, um diese Qualität(en) exakt nachzuweisen. In Europa wurde dazu im Jahr 2000 die europäische Norm EN 13432 / EN 14995 eingeführt, welche wissenschaftliche Methoden zum Nachweis der biologischen Abbaubarkeit respektive Kompostierbarkeit von Kunststoffprodukten vorgibt. Sie gilt als so genannte "harmonisierte" Norm in allen Mitgliedstaaten der EU.

Der Verband European Bioplastics setzt sich dafür ein, dass Kunststoffprodukte nach EN 13432 / EN 14995 geprüft werden, wenn ihre Vertreiber mit den Begriffen "kompostierbar" oder "biologisch abbaubar" werben. Im Verband organisierte Hersteller haben sich im Rahmen einer europäischen freiwilligen Vereinbarung dazu freiwillig selbstverpflichtet. Da mit den Begriffen nicht immer "normgemäß" umgegangen wird, hat der Verband Informationen zu sogenannten "abbaubaren" oder "oxo-abbaubaren " Kunststoffprodukten publiziert.

Die Maßnahmen der Biokunststoffindustrie zur Sicherung der Produktqualität gehen noch weiter: Auf Basis der EN 13432 / EN 14995 geprüfte Werkstoffe und Produkte werden heute in der Regel auch zertifiziert. Die Zertifizierung stellt sicher, dass nicht nur der Kunststoffanteil eines Produktes vollständig biologisch abbaubar und für die Kompostierung geeignet ist. Auch die anderen damit unmittelbar verbundenen Bestandteile, wie beispielsweise Farben, Kleber, Etiketten, oder der Inhalt bei Verpackungen, müssen den Anforderungen der Kompostierung genügen. Bei der Zertifizierung wird die vollständige Zusammensetzung des Kunststoffproduktes dem Prüfer übermittelt – ein möglicher Ansatz um auch den Anteil nachwachsender Rohstoffe zu erfassen.

Bei der Zertifizierung wird ein geschütztes Kennzeichen vergeben, welches in der Kommunikation eingesetzt werden kann. Auch Missbrauch kann somit verfolgt werden. Die Begriffe "kompostierbar" und "biologisch abbaubar" selbst sind nicht schützbar. Das Kompostierbarkeitskennzeichen, auch "Keimling" genannt, ermöglicht dem Nutzer / Konsumenten die Identifizierung des Produktes. Auch bei der Sortierung und Verwertung von kompostierbaren Kunststoffabfällen wird die Kennzeichnung als Funktion in der Regel benötigt.

Der Verband European Bioplastics setzt sich für eine einheitliche Zertifizierung und Kennzeichnung von Biokunststoffprodukten in Europa ein.

Warum all diese Maßnahmen?

Diese Maßnahmen wurden getroffen, um eine größtmögliche Sicherheit des Produktes bei einer biologischen Verwertung zu erreichen. Stoffe, die durch Kompostierung in den Naturkreislauf zurückgeführt werden, müssen so beschaffen sein, dass sie

  • den Kompostierungsprozess nicht beeinträchtigen ("wie ein Salatblatt"),
  • hohe Kompostqualität ermöglichen (Erfüllung von Schadstoffkriterien etc.) und
  • eine sichere Kompostanwendung dauerhaft garantieren.

Die Voraussetzung dafür sind

  • die Erfüllung aller Kriterien der Norm EN 13432 / EN 14995,
  • die Produktzertifizierung auf Basis EN 13432 / EN 14995 und
  • die Kennzeichnung nach Produktzertifizierung mit einem geschützten Label.

Gewerbliche Anwender oder Händlern von kompostierbaren Biokunststoffprodukten wird empfohlen Lieferanten nach der Produktzertifizierung zu befragen und die Zertifikatsnummer zu verlangen. Selbst wenn keine Kompostierung vorgesehen ist, garantiert die Zertifizierung eine hohe Produktsicherheit. Sie grenzt zudem Biokunststoffe von konventionellen Kunststoffen ab, sie schafft Marketing- und Kommunikationsansätze. In der deutschen Verpackungsverordnung wird explizit auf die Zertifizierung Bezug genommen.

Über diese speziellen Aspekte hinaus unterliegen Kunststoffprodukte einer Vielzahl von anderen Kriterien und Regelungen. Hersteller haben diese im Rahmen ihrer Produktverantwortung und Haftung sicherzustellen.