Berlin, 27. Oktober 2020 – Produkte aus biobasiertem Kunststoff müssen vor ihrer Marktzulassung in der Europäischen Union (EU) dieselben Testverfahren wie herkömmliche Kunststoffprodukte durchlaufen. Ein Gesundheitsrisiko für Verbraucher wird damit ausgeschlossen. Kunststoffe, die als biologisch abbaubar beziehungsweise kompostierbar zertifiziert werden sollen, müssen sich zusätzlichen Tests unterziehen. “Produkte aus Biokunststoff absolvieren damit sogar mehr Testverfahren als herkömmliche Kunststoffprodukte”, erklärt Hasso von Pogrell, Geschäftsführer von European Bioplastics (EUBP).

Für Kunststoffprodukte, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, gelten in der EU strenge Vorgaben, welche von biobasierten und herkömmlichen Kunststoffen gleichermaßen einzuhalten sind. Die maßgebliche Verordnung, VO (EU) Nr. 10/2011, enthält insbesondere Vorgaben für Migrationsprüfungen. Der sogenannte Migrationsgrenzwert gibt die zulässige Höchstmenge eines Inhaltsstoffes für den Übergang auf Lebensmittel an. Mit Hilfe des Grenzwertes wird sichergestellt, dass Lebensmittelkontaktmaterial kein Gesundheitsrisiko für den Verbraucher darstellt. Neben dem Migrationstest wird bei Materialien, die aus mehreren Komponenten bestehen, die Zusammensetzung überprüft. Bei deren Herstellung dürfen nur solche Stoffe und Materialien verwendet werden, die von der EU in einer Unionsliste als ungefährlich bewertet sind.

Bei bioabbaubaren Kunststoffen, die gemäß EU-Standard EN 13432 für die industrielle Kompostierung zertifiziert sind, wird unter anderem ein festgelegter Grenzwert für Schwermetalle und andere toxische und gefährliche Stoffe vorgegeben. Darüber hinaus wird nach Maßgabe der OECD[1] ein Ökotoxizitätstest durchgeführt. Dieser überprüft mögliche Auswirkungen des industriellen Komposts auf das Pflanzenwachstum sowie dessen toxikologische Unbedenklichkeit gegenüber Mikroorganismen. Im Boden bioabbaubare Mulchfolien aus der Landwirtschaft, die gemäß EU-Standard EN 17033 zertifiziert sind, müssen strenge SVHC[2]-Richtlinien einhalten. Dad