EN 13432 und EN 14995 – Nachweis der Kompostierbarkeit von Kunststoffprodukten

Kunststoffprodukte können ihre Kompostierbarkeit mit dem erfolgreichen Durchlaufen der harmonisierten EN Norm EN 13432 oder der EN 14995 unter Beweis stellen. Die europäische Verpackungsdirektive 94/62 EC nimmt Bezug auf die EN 13432 bei der Erfüllung von Verwertungsvorgaben.

Prüfungsumfang nach EN 13432 bzw. 14995

  • Chemische Prüfung: Offenlegung aller Inhaltstoffe, Grenzwerte fü
r Schwermetalle sind einzuhalten.
  • Biologische Abbaubarkeit im wässrigen Medium (Sauerstoffbedarf und Entwicklung von CO2): Es ist nachzuweisen, dass mindestens 90% des organischen Materials in 6 Monaten in CO2 umgewandelt werden.
  • Desintegration in Kompost: Nach 3 Monaten Kompostierung und anschließender Absiebung durch ein 2 mm Sieb dürfen nicht mehr als 10% Rückstände bezogen auf die Originalmasse verbleiben.
  • Praktische Prüfung der Kompostierbarkeit im Technikumsmaßstab (oder einer Praxisanlage): es dürfen keine negativen Einwirkungen auf den Kompostierprozess erfolgen.
  • Kompostanwendung: Untersuchung des Effekts von resultierenden Komposten auf das Pflanzenwachstum (agronomischer Test), Ökotoxizitätstest.

Die maximale Materialstärke eines Kunststoffes wird festgestellt, für die im praxisüblichen Rahmen noch eine Kompostierung erfolgt. Alle Tests müssen mit dem selben Material erfolgreich durchlaufen werden, erfolgreiche Einzeltests genügen nicht. Die durch die Norm beschriebenen Testmethoden basieren auf den wissenschaftlichen Definitionen der ISO-Normen 14851, 14852 (aerobe wässrige Abbaubarkeit), 14853 (anaerobe wässrige Abbaubarkeit) und 14855 (aerobe Kompostierung). Die Untersuchungen müssen durch anerkannte Testlaboratorien ausgeführt werden (Adressliste ist bei Zertifizierungsstellen erhältlich).

Der Verband European Bioplastics setzt sich dafür ein, dass Kunststoffprodukte nach EN 13432 oder EN 14995 geprüft werden, wenn ihre Vertreiber mit den Begriffen "kompostierbar" oder "biologisch abbaubar" werben. Im Verband organisierte Hersteller haben sich im Rahmen einer europäischen freiwilligen Vereinbarung dazu freiwillig selbstverpflichtet. Da mit den Begriffen nicht immer "normgemäß" umgegangen wird, hat der Verband Informationen zu sogenannten "abbaubaren" oder "oxo-abbaubaren" Kunststoffprodukten publiziert.

:: Links
» Bezugsquelle Normen: Beuth-Verlag